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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen als Auftragnehmer

  1. Allgemeines, Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

Fotografische Arbeiten, Bildproduktionen, Digitalbearbeitung, Erteilung von Bildlizenzen und Erstellung von Texten und Rezepten, erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten ebenfalls für künftige Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Sollten abweichende Regelungen nur für Teile getroffen werden, gelten die übrigen Bestimmungen weiterhin.  Abweichende Regelungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Geschäftsbedingungen der Fotografin Heike Herden abweichen haben keine Gültigkeit und werden nicht anerkannt. Für den Fall solcher abweichenden Geschäftsbedingungen werden diese auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn die Fotografin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

  1. Nutzungsrechte

Wenn einzelvertraglich keine abweichende Regelungen  getroffen werden erwirbt der Auftraggeber an den Werken die einfachen Nutzungsrechte zur werblichen Verwendung in den Sozialen-Medien für die Dauer von einem Jahr. Mit der Überlassung der Bilder werden jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Bei einer evtl. Bildveröffentlichung ist die Fotografin als Urheber zu benennen, die Benennung muss beim Bild erfolgen und „©Heike Herden“ lauten. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen und Verlage, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden. Alle Entwürfe und Endprodukte der Fotografin Heike Herden gelten als persönliche geistige Schöpfung und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung.

  1. Aufträge

Der Auftraggeber darf der Fotografin für die Aufnahmen nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die in jeder Form frei von Rechten Dritter sind. Von Ersatzansprüchen, die aus einer solchen Verletzung des Urheberrechts resultieren, stell der Auftraggeber die Fotografin frei. Die Fotografin Heike Herden wählt die Fotos aus, die sie dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 10 Tage nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als ordnungs- und vertragsgemäß abgenommen.

  1. Honorar und Nebenkosten

Das vereinbarte Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist die Fotografin berechtigt ein Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles zu berechnen. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Der Fotograf ist berechtigt 20% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung als Vorkasse in Rechnung zu stellen. Evtl. anfallende Fremdleistungen, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind, werden im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers bestellt. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotograf bei einer Verlängerung der Aufnahmearbeiten den vereinbarten Stundensatz. Wird bei einem vereinbartem Pauschalhonorar die vereinbarte Zeit der Aufnahmearbeiten wesentlich (mehr als 15%) überschritten, so ist auf der Grundlage des vereinbarten Pauschalhonorars der Mehraufwand entsprechend zu vergüten.

  1. Fälligkeit

Das Honorar ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei einem Zahlungsverzug entfallen alle eventuell eingeräumten Rabatte und die Fotografin ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Zentralbank zzgl. Mehrwertsteuer einzufordern.

  1. Kündigung und Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Fotografen jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstanden direkten Kosten zu ersetzen. Der Auftraggeber trägt alle, durch die vorzeitige Aufhebung evtl. bereits erbrachten Vorleistungen und Rechnungen Dritter (Erwerb von Lebensmitteln und Zutaten, Location-Miete, Ausrüstungsmiete, Ausfallhonorare von Fotomodellen, Spesen, Anschaffungskosten von Dekorationen und Props etc.), die im einem direktem Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehen und bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind. Bei wetterbedingten Ausfällen, so genannter Wetterbuchungen, ist vom Auftraggeber 1/2 des vereinbarten Honorars zu übernehmen. Bei Vertragsrücktritt und Kündigung trägt der Auftraggeber die Kosten für den Verdienstausfalle und hat noch folgender Staffelung zu zahlen:

-Rücktritt bis 2 Monate vor Leistungsbeginn: 20% -Rücktritt bis 1 Monat vor Leistungsbeginn: 35% -Rücktritt bis 3 Wochen vor Leistungsbeginn: 50% -Rücktritt bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 70% -Rücktritt nach dem 7 Tage vor Leistungsbeginn und bei Nichtantritt 90%.

Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Fotografin insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht gezahlt wird und trotz Aufforderung Leistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht beglichen wurden.

Wird die Auftragserfüllung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Die Fotografin Heike Herden ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung des Auftrages noch zu erbringenden Leistungen eine Übernahme dieser Kosten durch den Auftraggeber zu verlangen.

  1. Schutzrecht und Rechte Dritter

Sofern die Fotografin nicht schriftlich bestätigt, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst, die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen wie z.B. Ausstellungen, Museen, Vernissage, Sammlungen usw. dem Auftraggeber. Die Fotografin Heike Herden übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder die sonstigen Rechter Dritter verletzt werden. Die Digitalisierung der Bilder und die Weitergabe auf dem Wege der Datenfernübertragung ist zulässig. Bei einer digitalen Erfassung muss der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft bleiben. Dies bedeutet, dass die Metadaten und Informationsdaten der Fotodatei der Fotografin Heike Herden nicht gelöscht oder verändert werden dürfen, damit die Fotografin Heike Herden jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.

  1. Haftung und Schadensersatz

Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Zusendung und Rücksendung von Bildmaterial und Datenträgern erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Bei allen Verstößen gegen Heike Herdens Urheberrechte werden Nachlizenzisierungskosten und Schadensersatz mindestens im Rahmen der  aktuellen Bildhonorare nach MFM fällig. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche (u.a. Kosten für juristische Vertretung (gerichtlich/außergerichtlich)) bleibt hiervon unberührt.

  1. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Köln.

Bei Fragen stehe ich ihnen gerne auch jederzeit telefonisch zur Verfügung.